Ich bin Quereinsteigerin/ Quereinsteiger

Bei verschiedene Ausbildungen besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung bei einschlägiger Vorbildung. Die Voraussetzungen sind je nach Ausbildung unterschiedlich und Gesuche werden meist im Einzelfall beurteilt.

Zweitausbildung / Zusatzlehre

Ausbildung

Wer bereits eine berufliche Grundbildung abgeschlossen hat und eine Zweitausbildung absolviert, kann

  • die Lehrzeit verkürzen;
  • von einzelnen Fächern dispensiert werden.

Verkürzung der Lehre und Dispensationen sind abhängig vom bereits erlernten Beruf und vom Beruf der Zusatzlehre. Die Lehraufsicht entscheidet aufgrund der Vorbildung über den Umfang der Verkürzung und über allfällige Dispensationen.

Weitere Infos

Amt für Berufsbildung, Abteilung Lehraufsicht, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen Telefon 058 229 38 76 www.sg.ch/home/bildung/Berufsbildung/erwachsene___personen/zweitausbildung__.html 

Berufsabschluss nachholen/Nachholbildung

Ausbildung

Die Nachholbildung bezeichnet Bildungswege, die Erwachsene zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss der Berufsbildung führen. Im Bereich der Berufsbildung bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Zweitausbildung/Zusatzlehre
    In einer Zweitausbildung oder Zusatzlehre wird eine zweite berufliche Grundbildung abgeschlossen. Sie haben die Möglichkeit, einen Lehrvertrag abzuschliessen.
  • Je nach bereits vorhandenem Berufsabschluss kann die Lehrzeit verkürzt und/oder man kann von einzelnen Fächern dispensiert werden.
  • Lehrabschluss ohne Lehrvertrag
    Art. 32 der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung schafft die Möglichkeit, einen Lehrabschluss ohne Lehrvertrag zu erlangen. Vorausgesetzt werden fünf Jahre Berufserfahrung, davon ein Teil im entsprechenden Beruf. Die Kandidatinnen undKandidaten bereiten sich allein, in speziellen Kursen oder in einer Klasse mit Lernenden auf die Lehrabschlussprüfung vor.
  • Klarheit über eigene Fähigkeiten erlangen
    Der Kanton bietet das Verfahren Kompetenzenbilanz an. Es ermöglicht den Teilnehmenden, sich über die vorhanden beruflichen Fähigkeiten klar zu werden. Die Teilnehmenden erarbeiten zusammen mit Personalberaterinnen und -beratern ihr persönliches Portfolio mit Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese werden anschliessend in der Praxis überprüft und durch das Amt für Berufsbildung anerkannt. Auf dieser Grundlage ist die individuelle Vorbereitung auf einen Berufsabschluss möglich.

Weitere Infos

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung St.Gallen, Teufenerstrasse 1/3, 9001 St.Gallen
Telefon 071 229 72 11
www.sg.ch/news/1/2007/03/nicht_formell_erworbene.html 

Lehrabschluss ohne Lehrvertrag

Ausbildung

Personen mit Berufserfahrung aber ohne Berufsabschluss haben nach Art. 32 der eidgenössischen Berufsbildungsverordnung die Möglichkeit, ohne Lehrvertrag einen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.

  • Voraussetzungen
  • Vorgehen
  • Zulassung zur Prüfung

Weitere Infos

Amt für Berufsbildung, Abteilung Lehraufsicht, Davidstrasse 31, 9001 St.Gallen
Telefon 058 229 38 76
www.sg.ch/home/bildung/Berufsbildung/erwachsene___personen/berufsabschluss_nachholen/lehrabschluss_ohne.html

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